Hausbau-Förderung - von wem erhalte ich Unterstützung

Der Bau eines Eigenheims ist für die meisten Bauherren ein bedeutender Schritt im Leben. Neben der Wahl des geeigneten Grundstücks und der Art des Hauses muss über die beste Dachkonstruktion ebenso entschieden werden wie über die geeignete Dämmung und zahllose weitere Details. Damit nicht schon bei der Kalkulation die Lust an den eigenen vier Wänden vergeht, greift der Staat den bauwilligen Bürgern tatkräftig mit Zuschüssen und Vergünstigungen unter die Arme. In diesem Artikel finden Sie wertvolle Informationen, wer für die Förderung Ihres Hausbaus infrage kommt und wie hoch die Zuschüsse ausfallen können.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die hier vorgestellten Förderprogramme regelmäßig ändern können. Aktuelle Angaben finden Sie auf den Webseiten der KfW und der BAFA.

Wie fördert die KfW einen Neubau?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet einerseits Unterstützung in Form von zinsgünstigen Darlehen. In Zeiten zunehmender Umweltprobleme ist der KfW der Bau besonders energieeffizienter Häuser zusätzlich ein Tilgungszuschuss gewährt.

KfW Neubau-Förderung

Im Rahmen Ihres Wohneigentumprogramms fördert die KfW den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums. Zur Teilnahme an diesem Programm sind alle Privatpersonen berechtigt, die eigenes Wohneigentum erwerben möchten. Neben der Neubau-Förderung der KfW erstreckt sich das Programm auf den Erwerb bereits bestehender Immobilien ebenso wie auf den Erwerb von Genossenschaftsanteilen und selbst genutzten Genossenschaftswohnungen.

Die Hausbau-Förderung der KfW beläuft sich auf eine Darlehenssumme von bis zu 50.000 Euro pro Bauprojekt. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 25 Jahre, bis zu drei Jahre sind tilgungsfrei. In diesem Zeitraum müssen die Schulden dann noch nicht zurückbezahlt werden, lediglich die Zahlung von Zinsen wird fällig. Die Zinsbindung ist variabel und beläuft sich auf fünf bis zehn Jahre. Danach offeriert die KfW ein Angebot für eine Fortführung. Wer finanziell dazu in der Lage ist, kann das Darlehen auch innerhalb der vereinbarten Zinsbindungsfrist zurückzahlen und Risiken am Finanzmarkt damit ausschließen.

Besonders wichtig bei der Hausbau-Förderung der KfW ist das richtige Timing. Der Antrag auf Förderung muss vor Baubeginn gestellt werden. Die Finanzierung einer Umschuldung ist ebenso wenig möglich wie eine Nachfinanzierung. Ansprechpartner für die Hausbau-Förderung der KfW ist die Hausbank des Bauherren, über die das Bauvorhaben finanziert wird.

Gewährt die KfW auch Hausbau-Zuschüsse für energieeffiziente Häuser?

In Sachen Hausbau-Zuschuss für energieeffiziente Gebäude ist die KfW aktuell ein besonders wichtiger Ansprechpartner in Deutschland. Gefördert werden Häuser, deren Energieverbrauch deutlich unter den gesetzlich vorgeschriebenen Richtwerten liegen. Die Richtwerte werden zeitnah den gesetzlichen Vorgaben angepasst. Seit dem 1. April 2016 kommen sogenannte KfW-55-, -40- und -40plus-Häuser in den Genuss der Förderung. Diese Kategorisierung bezeichnet die von der KfW festgelegten Effizienzklassen.

Pro Wohneinheit ist ein Darlehen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro verfügbar. Die Laufzeit beträgt zwischen zehn und 30 Jahren, wobei sich die Dauer der Zinsbindung zwischen zehn und 20 Jahren bewegt. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung und dementsprechend fallen die Zinsen günstiger als am freien Markt aus.

Neben dem zinsgünstigen Darlehen versüßt die KfW den umweltbewussten Bauherren die Finanzierung ihres Neubaus mit einem Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss für den Hausbau steigt mit zunehmender Energieeffizienz. Er liegt aktuell zwischen fünf und 15 Prozent der Darlehenssumme. Wer also einen Kredit für ein KfW-40plus-Haus über 100.000 Euro in Anspruch nimmt, muss lediglich 85.000 Euro zurückzahlen. Der Rest wird aus den Fördermitteln bestritten.

Damit bei der Planung und der Bauausführung alles rund läuft, bietet die KfW neben der Hausbau-Förderung einen Zuschuss für die Baubegleitung. 50 Prozent der Kosten für die Planung, Ausschreibungen, Angebotsauswertung, Kontrolle und Dokumentation der Bauausführung sowie die Abnahme der Baumaßnahmen werden erstattet.

Gibt es auch eine KfW-Förderung für die Dachdämmung
  • Neben der Förderung von kompletten Neubauten unterstützt die KfW auch bauliche Einzelmaßnahmen wie die Sanierung des Daches. Voraussetzung für eine Ausbau-Förderung der KfW für das Dach sind allerdings energiesparende Maßnahmen wie eine verbesserte Dämmung. Die reine Erneuerung der Dachhaut reicht nicht aus.

  • Die KfW-Förderung zur Dachdämmung kann in Form eines Investitionszuschusses in Anspruch genommen werden. Pro Wohneinheit ist je nach Investitionsvolumen ein Zuschuss von bis zu 30.000 Euro möglich. Im Rahmen des KfW 430-Programms werden Einzelmaßnahmen wie die Dämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken gefördert. Darüber hinaus kann der Zuschuss für Baunebenkosten, Wiederherstellungskosten sowie Beratungs- und Planungskosten beantragt werden.

  • Eine weitere Förderung der Dachdämmung durch die KfW ist über die Förderprogramme 151 und 152 möglich. Dabei sind für Einzelmaßnahmen wie die Dachdämmung zinsgünstige Kredite bis in eine Höhe von 50.000 Euro zu haben. Darüber hinaus gewährt die KfW je nach Maßnahme einen Tilgungszuschuss von bis zu 27.500 Euro pro Baumaßnahme.

Wie sieht die Hausbau-Förderung des Staates aus?

Die sogenannte Eigenheimrente, besser als Wohn-Riester bekannt, bezeichnet die Möglichkeit, einen Teil des Einkommens für den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie anzusparen. Der Staat fördert das Bestreben nach Wohneigentum mit Zuschüssen und steuerlichen Vergünstigungen. Von dieser Art der Hausbau-Förderung profitieren in erster Linie Familie mit Kindern und Besserverdienende. Die eingezahlten und bezuschussten Gelder müssen zwingend für den Erwerb einer Immobilie verwendet werden. Möglich ist beispielsweise die Einzahlung in einen Bausparvertrag. Viele Nutzer dieser Förderung schaffen sich damit eine Säule für die eigene Altersversorgung.

Welche Hausbau-Förderung gibt es für einkommensschwache Haushalte?

Der Staat hält auch für einkommensschwache Haushalte und kinderreiche Familien die passende Hausbau-Förderung bereit. Im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetzes stellt er finanzielle Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen und verbilligtes Bauland zur Verfügung. Voraussetzung für die Bewilligung ist allerdings ein entsprechend hoher Anteil an Eigenkapital. Je nach Bundesland und Förderprogramm beträgt dieser zwischen 15 und 25 Prozent. Wer kein eigenes Kapital zur Verfügung hat, kann unter Umständen Sachleistungen wie Baumaterial oder auch die Eigenleistung am Bau anstelle von angespartem Kapital einbringen. Beachtet werden müssen bei dieser Hausbau-Förderung die Obergrenzen des Jahreseinkommens. Diese Obergrenzen gelten:

  • 12.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt

  • 18.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt

  • zusätzlich 4.100 Euro für jede weitere Person im Haushalt
  • zusätzlich 500 Euro für jedes Kind

Wie sieht die Hausbau-Förderung von Ländern und Kommunen aus?

Ähnlich wie die KfW auf Bundesebene bieten viele Länder die Förderung von Wohneigentum auf Landesebene an. Ansprechpartner sind diesbezüglich die jeweiligen Landesbanken, die umfangreiche Informationen auf ihren Internetseiten bereithalten. Auch auf kommunaler Ebene sind Zuschüsse, Vergünstigungen und Darlehen zur Hausbau-Förderung erhältlich. Nicht wenige Städte und Gemeinden versuchen auf diese Weise den Zuzug in die jeweilige Region attraktiver zu gestalten.

Wann muss ich eine Hausbau-Förderung beantragen?

Viele Förderprogramme machen für eine Inanspruchnahme zur Bedingung, dass die Hausbau-Förderung bereits vor Beginn der Baumaßnahmen beantragt wird. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie bereits während der Planungsphase die infrage kommenden Hausbau-Förderungen ausfindig machen und genaue Informationen zum zeitlichen Ablauf einholen.

Bitte beachten Sie:
Wir versuchen stets, unsere Magazin-Beiträge auf einem aktuellen Stand zu halten, können jedoch nicht garantieren, dass die hier dargestellten Angaben korrekt sind.

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite der KfW: www.kfw.de

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