Bauschuttentsorgung:

Was muss ich bei Asbest beachten?

Asbest darf aufgrund seiner Krebsgefahr seit 1993 nicht mehr verwendet werden. Allerdings sind teilweise noch immer asbesthaltige Bestandteile in Wohnhäusern verbaut. Wenn Sie Asbest in Ihrem Dach oder der Fassade ausfindig machen, sollten Sie dieses schnellstmöglich entfernen. Bezüglich der Bauschuttentsorgung gibt es jedoch einiges zu beachten.

Asbest Dach Sanierung Schiefer

Was ist Asbest?

Asbest ist ein Sammelbegriff für verschiedene Minerale. Diese Silikate kommen in der Natur vor und können chemisch leicht hergestellt werden. Es handelt sich um faserförmige Minerale mit unterschiedlich langen Fasern. Diese sind beständig, nicht brennbar und elastisch. Asbest kann sich leicht mit anderen Materialien verbinden, sodass der Stoff vielseitig verbaut wurde.

Das zeichnet Asbest aus:

  • hohe Festigkeit

  • hitzebeständig

  • langlebig

  • sehr gute isolierende Eigenschaften

  • kann mit anderen Baustoffen verwoben werden

Asbest war vor dem Verbot von 1993 als Baustoff beliebt und wurde ab 1930 so häufig wie kaum ein anderer Baustoff verwendet. Im Vergleich zu anderen Baustoffen ist Asbest billig und leicht zu produzieren. Besonders häufig wurde Asbest in folgenden Bereichen eingesetzt:

  • Dächer
  • Bodenbeläge
  • Fensterbänke
  • Heizgeräte
  • Öfen
  • Haushaltsgeräte: Backöfen, Haartrockner oder Bügeleisen Brandschutz
  • Elektrotechnik: Sicherungskästen

 

Asbest wurde schwach gebunden als Spritzasbest, in Leichtbauplatten oder Elektroinstallationen benutzt. In dieser Form ist eine Freisetzung der Asbestfasern leicht möglich. Denn schon leichte Erschütterungen genügen, damit der gefährliche Staub in die Lunge gelangt.

In fest gebundener Form wurde der Gefahrenstoff beispielsweise für Dach- und Fassadenplatten verwendet. Die Gefahr einer Freisetzung der Fasern ist geringer, da das Asbest meist im Zement gebunden ist. Gefährlich wird ein Abbau der Platten, wenn diese mechanisch bearbeitet werden.

Wie gehe ich mit Asbest auf Dächern und Fassaden um?

Auf alten Dächern und Fassaden wurde üblicherweise Asbestzement mit einem Anteil von 10-15% festem Asbest verwendet. Intakte Asbestzementplatten sind nicht automatisch gefährlich. Dennoch wird empfohlen, ein Asbestdach zu entsorgen. Denn sobald die Witterung auf die Asbestzementteile einwirkt, kann Asbest freigesetzt werden.

Bis zum Zeitpunkt der Sanierung sollten Sie das betroffene Bauteil möglichst in Ruhe lassen. Vermeiden Sie eine Staubentwicklung, indem Sie folgende Regeln beachten:

  • Auf dem Dach gewachsene Moose und Flechten halten die Fasern fest. Daher sollten diese nicht entfernt werden.
  • Es ist verboten, das Dach oder die Fassade mit einem Hochdruckreiniger oder einer Drahtbürste zu reinigen.
  • Sie dürfen auf dem Dach oder an der Fassade keine handwerklichen Tätigkeiten wie Bohren, Schleifen oder Brechen durchführen.

 

Sind die Asbestzementdächer und -fassaden unbeschichtet, kann aufgrund von Witterung eine kleine Konzentration von Asbestfasern in die Umwelt gelangen. Anders sieht es bei beschichteten Platten aus. Solange ihr Zustand gut ist, werden keine Asbestfasern freigesetzt. Trotzdem ist eine Sanierung ratsam, um zukünftige Gefährdungen durch den Baustoff zu verhindern.

Welche Gefahren bestehen bei der Asbest-Bauschuttentsorgung?

Asbest wurde schon 1970 in die Liste krebserregender Stoffe aufgenommen. 1979 wurde im ersten Schritt der Einsatz von Spritzasbest verboten. 1993 wurde die Verwendung von Asbest in jeglicher Form in der gesamten EU untersagt. Laut der deutschen Gefahrstoffordnung gilt dieser Stoff als sehr stark krebserzeugend.

Die Gefahr geht von den nadelförmigen Fasern von Asbest aus. Sie sind so klein, dass sie mit dem bloßen Auge nicht sichtbar sind. Zudem spalten sie sich immer weiter auf und werden noch kleiner. Gelangen diese winzigen Fasern durch eine Staubentwicklung beim Einatmen in den Körper, setzen sie sich dort fest und können nicht mehr abtransportiert werden – die Folge kann Lungenkrebs, Brustfellkrebs oder Asbestose sein. Auch kann das Risiko von Rippen- oder Bauchfellkrebs steigen.

Die Krankheiten brechen erste Jahre oder Jahrzehnte später aus. Daher wurde die gefährliche Auswirkung von Asbest lange unterschätzt. Denn es gibt keine direkten und sichtbaren Folgen vom Einatmen asbesthaltigen Staubes.

Die größte Gefahr für Sanierer besteht, wenn sie Asbest entfernen. Dabei lösen sich die gefährlichen Fasern und der der gefährliche Staub entsteht, der sich in der Lunge festsetzt.

Kann ich eine Asbest-Bauschuttentsorgung selbst durchführen?

Sie können die Bauschuttentsorgung privat selbst durchführen. Allerdings müssen Sie strenge Richtlinien beachten. Sollten sich zudem asbesthaltige Produkte unter dem zu entsorgenden Bauschutt befinden, ist von der privaten Entsorgung dringend abzuraten.

Für die fachgemäße Bauschuttentsorgung müssen die Regeln der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nach TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe) befolgt werden:

  • Tragen von Sicherheitsbekleidung, Atemmaske und Schutzhandschuhen
  • Staubentwicklung vermeiden
  • Staubdichtes Verpacken der Asbestprodukte in Big-Bags oder reißfester Folie
  • Bauschuttentsorgung als Sondermüll – Asbest darf nicht zum Sperrmüll gegeben werden
  • Asbest darf nicht mit anderem Bauschutt zusammen entsorgt werden
  • Transportgenehmigung, Entsorgungsnachweis und Abfallbegleitschein erforderlich
  • Kennzeichnung des Bauschutts als gefährlicher Sondermüll
  • Nachweis für die fachgemäße Entsorgung erbringen

TIPP: Beim Entfernen der asbesthaltigen Bestandteile ist darauf zu achten, dass keine Staubentwicklung entsteht. Es sollte vermieden werden, die Baustoffe zu zerkleinern oder zu werfen. Halten Sie den Bauschutt feucht, um die Asbestfasern zu binden. Beachten sollten Sie, dass Kosten und Gebühren bei der privaten Asbestentsorgung anfallen. Diese sind regional unterschiedlich. Die Entsorgung asbesthaltiger Kleingeräte wie Haartrockner oder Toaster ist meist kostenlos.

Wie wird eine Asbestentsorgung im Außenbereich durchgeführt?

Vor dem Ausbau von Asbestplatten werden alle Türen und Fenster verschlossen. Zudem wird außen Folie ausgelegt, auf denen herabfallende Bestandteile aufgefangen werden. Dann werden die Bereiche gründlich gewässert oder mit staubbindenden Mitteln behandelt. Während des Abbaus muss immer wieder nachgewässert werden.

Nun erfolgt der vorsichtige Ausbau von Asbestplatten:

  • Es wird entgegen der Einbaurichtung abgebaut. Dabei ist darauf zu achten, dass die Asbestplatten nicht brechen. Sie dürfen außerdem nicht abrutschen oder über andere Produkte und Bereiche gezogen werden.
  • Nach jeder entfernten Platte wird die Unterkonstruktion abgewischt oder mit einem Spezialsauger abgesaugt.
  • Nach Abschluss der Dacharbeiten muss die Dachrinne gesäubert und gut gespült werden.
  • Die Asbestplatten werden staubdicht verpackt und in einem geschlossenen Container zu einer behördlich zugelassenen Deponie gefahren.

Wer führt eine professionelle Asbest-Bauschuttentsorgung durch?

Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass beim Abbau von Asbest gefährlicher Staub entsteht. Daher ist es ratsam, sich an einen professionellen Fachbetrieb zu wenden. Die Entfernung und Bauschuttentsorgung von Asbestplatten wird mit Spezialgeräten und allen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt, um das Gesundheitsrisiko so klein wie möglich zu halten.

Beachten sollten Sie, dass die Entfernung von asbesthaltigen Stoffen und deren Bauschuttentsorgung nur Firmen mit einem Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 durchführen dürfen. Wenn Sie auf Nummer sichergehen wollen, dann lassen Sie sich diesen zeigen.

Die Bauschuttentsorgung durch einen Fachbetrieb bringt auch finanziell einen Vorteil. Sie können die Kosten in der nächsten Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben. Diese Kosten sind nicht steuerlich absetzbar, wenn Sie die Sanierung privat durchführen.

TIPP: Lassen Sie vor der Sanierung durch einen Fachmann ein Gutachten erstellen, dass eine Asbestbelastung bescheinigt. Dieses Gutachten legen Sie der Steuererklärung bei. Sie finden einen geeigneten Fachbetrieb online, beim Bundesumweltamt oder dem TÜV.

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